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WALDBRANDGEFAHR

FF Altschwendt zur Übersicht

Verordnung der BH SchĂ€rding GĂŒltig von 07. MĂ€rz bis 31. Oktober 2025

In den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes SchĂ€rding sowie in deren GefĂ€hrdungsbereichen sind jedes AnzĂŒnden von Feuer und das Rauchen verboten.
Ein GefĂ€hrdungsbereich ist ĂŒberall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die WindverhĂ€ltnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begĂŒnstigen.